Abrechnung
Ein erster Termin zum Kennenlernen ist für Sie immer kostenfrei.
Sollte alles Ihren Vorstellungen entsprechen, werden der Umfang und die Art meiner Assitenzleistungen mit Ihnen individuell vereinbart.
Die Leistungen können dann privat in Anspruch genommen werden oder bei Vorliegen eines Pflegegrads auch über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Die Mindesteinsatzzeit beträgt eine Stunde, bei längeren Anfahrtszeiten 2 Stunden.
Ich bin von der Umsatzsteuer gemäß Kleinunternehmerregelung befreit.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 2 können meine Leistungen über die Verhinderungspflege abgerechnet werden, die ergänzend durch nicht verbrauchte Beträge aus der Kurzeitpflege aufgestockt werden kann.
Eine Abrechnung meiner Leistungen kann direkt mit der Pflegekasse erfolgen.
Bei der Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen und der Beantragung stehe ich Ihnen gerne zur Seite.